18.09.2013 – S&K-Unternehmensgruppe: Weiteres Gericht erlässt Arrestbeschluss – Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gibt Vermögenswerte bekannt

Es kommt weiter Bewegung in den S&K-Anlageskandal. Nun hat ein weiteres Gericht auf Antrag der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE einen Arrestbeschluss erlassen und die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat eine Liste der Vermögenswerte veröffentlicht. Diese ist zwar lang, gleichwohl sollten Anleger zügig handeln. Es wird nicht für alle Geschädigten reichen.

 

Nachdem das Amtsgericht München (AG München) bereits einen Arrestbeschluss zur Sicherung von Vermögenswerten erlassen hat, hat nun auch das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main) einen Arrestbeschluss zur Sicherung von Vermögenswerte erlassen. Beide Anträge hierzu sind von der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gestellt worden.

 

Wie schon das AG München folgte auch das AG Frankfurt am Main der Sichtweise der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, wonach der Beteiligungsprospekt der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG in erheblichem Maße fehlerhaft ist. Das Gericht ging in seiner Begründung sogar von einem Kapitalanlagebetrug zu Lasten des Anlegers aus. Auch die Verantwortlichkeit des Anspruchsgegners sah das Gericht als gegeben an. Grundlage hierfür waren Unterlagen, mit denen sowohl der Schadensersatzanspruch als solcher (Arrestanspruch) als auch die Notwendigkeit einer solchen Sicherungsmaßnahme (Arrestgrund) gegenüber dem Gericht glaubhaft gemacht werden konnten. Zwischen Antragstellung bei Gericht und Beschluss lagen rund 2 Wochen.

 

Dass ein solches Vorgehen angezeigt ist, wird deutlich, wenn man sich die jetzt von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (StA Frankfurt am Main) veröffentlichte Liste der sichergestellten Vermögenswerte ansieht. Diese ist zwar lang, doch angesichts der Vielzahl der geschädigten Anleger und des eingetretenen Gesamtschadens wird das Vermögen nicht ausreichen, damit alle Anleger befriedigt werden.

 

Die Liste ist im Internet unter

 

www.bundesanzeiger.de

 

einsehbar. Die Auflistung umfasst Vermögenswerte wie z.B. Uhren, Bargeld, Grundstücke und Fahrzeuge. Um allerdings an diesen Vermögenswerten zu partizipieren, bedarf es eines zivilrechtlichen Titels. Darauf weist die Staatsanwaltschaft ausdrücklich hin. Ein solcher kann z.B. ein Urteil eines Gerichtes oder eben auch ein Arrestbeschluss sein.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Wir haben beide Anleger in den Arrestverfahren vertreten. Beide Gerichte sind auf Basis der von uns vorgelegten Unterlagen zu der für den Erlass des Arrestbeschlusses notwendigen Überzeugung gelangt, dass sowohl Prospektfehler vorliegen als auch eine Verantwortung der Gegner gegeben ist.

 

Dies war nur durch eine intensive Vorarbeit bereits im letzten Jahr zu bewerkstelligen. Nun kann unter Vorlage dieser vorläufig vollstreckbaren Titel die Zulassung der Zwangsvollstreckung in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte beantragt werden.

 

Wir gehen davon aus, dass noch nicht viele Titel gegen die Beschuldigten vorliegen, so dass gute Chancen bestehen, dass die von uns vertretenen Anleger auch tatsächlich etwas erhalten. Darüber hinaus hatten wir für einen Anleger bereits eine Forderung pfänden können, die nach unseren Informationen nicht von der Sicherung der Staatsanwaltschaft umfasst war. Grundlage für diesen Erfolg waren unsere eigenen Recherchen. Daneben erarbeiten wir Möglichkeiten, wie Anleger auch weiter neben die gesicherten Vermögenswerten der Staatsanwaltschaft ihr Geld zurückbekommen.

 

Anleger sollten eins beachten: Zwar sind Vermögenswerte vorhanden, es wird jedoch nicht für alle reichen. Es gilt also zum einen schnell zu sein und zum anderen den richtigen Gegner in Anspruch zu nehmen. Dies ist für jeden geschlossenen Fonds der S&K-Unternehmensgruppe unterschiedlich.

 

Auch Anleger, die ihre Lebensversicherung an die S&K-Unternehmensgruppe verkauft haben (S&K Sachwert AG, S&K Immobilienhandels GmbH, S&K Real Estate Value GmbH) oder sich im Rahmen eines Private Placements beteiligt haben (Deutsche Sachwert Emissionshaus AG, Asset Trust AG) sollten ihre Rechte prüfen lassen, denn auch hier bestehen Ansprüche.

 

Wir erarbeiten für die von uns vertretenen Mandanten ein sinnvolles Konzept zum weiteren Vorgehen. Für alle anderen Anleger, die ihre Handlungsoptionen kennen möchten, stehen wir gern zur Verfügung.

 

Quelle: eigene Recherche, Beschluss AG Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main), www.manager-magazin.de