Als geschädigter Anleger haben Sie mehrere Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise.
Sie können die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE direkt zur Schadensfeststellung und Anspruchsdurchsetzung beauftragen oder sich zunächst zum Erhalt eines Newsletters registrieren. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden.
Im Einzelnen:
1. Beauftragung zur Schadensfeststellung und Anspruchsdurchsetzung
Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE beschäftigt sich – im Gegensatz zu den meisten anderen Anwaltskanzleien – bereits seit dem Frühjahr letzten Jahres mit dem Geschäft der S&K-Unternehmensgruppe und hat eine Vielzahl von Umständen recherchiert. So hatten wir bereits im Sommer letzten Jahres durch Einsicht in verschiedene Immobiliengutachten die Werthaltigkeit der Immobilien und den Immobilienbestand der S&K-Unternehmensgruppe hinterfragt und bei Aufsichtsbehörden entsprechende Auskünfte eingeholt. Seit diesem Jahr stehen wir in Kontakt mit den jeweiligen Strafermittlungsbehörden. Dies verschafft uns einen Wissensvorsprung, den wir für die Anleger nutzen können.
Um Ansprüche zivilrechtlich zu sichern und durchzusetzen wird sich jeder Anleger anwaltlicher Hilfe bedienen müssen. Schon ab einem Streitwert von 5.000,00 € benötigt der Anleger für die gerichtliche Durchsetzung seiner Ansprüche kraft Gesetzes einen Rechtsanwalt. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem Vermögenswerte der S&K-Unternehmensgruppe beschlagnahmt. Um zu prüfen, wie die Anleger hiervon direkt profitieren können, wird der Anleger ebenfalls anwaltlicher Hilfe bedürfen. Hier verfügt die Kanzlei über entsprechende Erfahrungswerte aus anderen Kapitalanlagefällen.
Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bietet daher bereits jetzt an, S&K- geschädigte Anleger zu vertreten. Dies umfasst neben den regelmäßigen Informationen die notwendige Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, die Kooperation mit und Akteneinsicht bei den zuständigen Staatsanwaltschaften, die Auswertung der übergebenen Unterlagen mit rechtlicher Bewertung der Angelegenheit und die Individualisierung der Anspruchsgegner, die außergerichtliche und nach Absprache auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und die Sicherung von Vermögenswerten im Wege des individuellen Arrestes.
Unsere Informations- und Formular-Mappe zur Beauftragung können Sie hier anfordern:
2. Registrierung zum S&K-Newsletter
Sollten Anleger noch nicht wissen, ob Sie zu den geschädigten Anlegern gehören und deshalb eine Beauftragung noch scheuen, haben Sie bereits jetzt die Möglichkeit, sich aktuell rechtlich zu informieren. Da die Ermittlungen noch eine Weile andauern werden, wird es für Sie als Anleger wichtig sein, sich über aktuelle Informationen und die Möglichkeiten einer weiteren Vorgehensweise zu informieren. Hierzu bietet Ihnen die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE an, Sie nach Registrierung aktuell über einen kostenlosen Newsletter zu informieren. Unser Newsletter für S&K-Geschädigte umfasst sowohl eigene Berichte, als auch die Zusammenfassung der wesentlichen öffentlichen Informationen. Darüber hinaus werden wir über unsere nächsten Handlungsschritte informieren.
Den dafür maßgeblichen Registrierungsbogen finden Sie hier:
Anmeldung zu unserem Newsletter
3. Meldung bei den Strafverfolgungsbehörden
Auch staatliche Behörden bieten eine Anlaufstelle für Anleger. So hält z.B. die Polizei in Hessen unter www.polizei.hessen.de einen Fragebogen für geschädigte Anleger bereit. Dabei geht es allerdings in erster Linie um die Erfassung des Schadens und die Anzahl der geschädigten Anleger im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Eine Schadenskompensation beim einzelnen Anleger ist hierdurch nicht direkt zu erwarten. Hierzu muss jeder Anleger selbst tätig werden (s.o.).
Weitere Hinweise:
Derzeit wirbt eine Vielzahl von Anwälten um die Gunst von Mandanten. Hintergrund ist, dass es sich um einen der größten Anlegerskandale in Deutschland handeln dürfte.
Aufgrund der Komplexität dieses Falles warnen wir allerdings vor Versprechungen, dass den Anlegern aufgrund der beschlagnahmten Vermögenswerte die Rückführung ihres Kapitals als gesichert darstellt wird. Eine solche Zusage ist nach unserer Erfahrung aufgrund des verzweigten Firmengeflechtes der S&K-Unternehmensgruppe und der verschiedenen vertraglichen Beziehungen untereinander derzeit nicht möglich.