03.09.2012 – MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 2 GmbH & Co KG: Was Anleger jetzt beachten sollten, um Geld zu erhalten

Bereits im vergangenen Jahr wurde die strategische Partnerschaft zwischen den MIDAS-Gruppe Köln und der S&K-Gruppe in Frankfurt am Main besiegelt. Grundlage hierfür sollten gemeinsame Geschäftsinteressen sein. Anleger sollten wachsam sein.

Die MIDAS-Unternehmensgruppe mit Sitz in Köln hat insgesamt 6 geschlossene Fonds aufgelegt. Sie bieten dem Anleger die Möglichkeit, durch die Förderung mittelständischer Unternehmen an deren Wachstum indirekt zu profitieren.

 

Seit dem 07.11.2011 kann man auf der Seite der MIDAS-Gruppe Folgendes lesen:

 

„S&K bietet MIDAS mit ihren erstrangig besicherten Immobilien die einmalige Chance, freie und noch nicht in Beteiligungen investierte Liquidität sicher zu parken – und dies zu lukrativen Konditionen, die deutlich über dem Kapitalmarktniveau liegen.

 

Bisher wurde die freie Liquidität in Termingeldern wenig lukrativ geparkt. Mit dem neuen Gesellschafter S&K besteht künftig für die MIDAS Mittelstandsfonds die Möglichkeit, freie, nicht in Beteiligungen investierte Liquidität mit einer erheblich besseren Verzinsung in erstrangig besicherten Hypothekendarlehen zu parken. Die Fonds profitieren damit von einer bedeutend besseren Verzinsung auf ihr eingesetztes Kapital. Als Sicherheit dienen erstrangige Grundschulden. Dies ist insbesondere relevant, weil Sachwerte und nicht Geldwerte als Besicherung dienen.

MIDAS erhält diesen lukrativen Zugang, weil quasi „in der eigenen Familie“ investiert werden kann. Der neue Gesellschafter eröffnet MIDAS eine einzigartige Möglichkeit, die Dritten nicht zugänglich ist. Wir, das gesamte MIDAS Management, sind von dem soliden und nachhaltigen Investmentansatz unseres neuen Gesellschafters S&K und den daraus resultierenden Chancen für die MIDAS-Gruppe persönlich überzeugt. Aus diesem Grund bleibt auch die gesamte Geschäftsführung von MIDAS weiterhin im Unternehmen.“

 

Umso mehr verwundert es, dass in dem notariellen Kaufvertrag, in dem die S&K Asset GmbH die Geschäftsanteile der nachfolgenden Gesellschaften erworben hat und den zugrunde liegenden Beschlüssen etwas anderes steht. Danach wurde Herr Marc-Christian Schraut zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der MIDAS Konzept GmbH (Köln), der MIDAS Vertriebs GmbH (Köln) und der MIDAS Fonds Verwaltungsgesellschaft mbH (Köln) bestimmt und die bisherige Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers Dr. Axel Bauer wurde in der Weise beschränkt, dass dieser nur zusammen mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen Geschäfte vornehmen kann.

 

Tatsache ist, dass der neue Geschäftsführer, Herr Marc-Christian Schraut, auch für das Direktgeschäft im Immobilienvertrieb bei der S&K-Holding zuständig ist. Tatsache ist auch, dass er Geschäftsführer der zwischenzeitlich insolventen und gelöschten Industrie – und Innovationspark Rheinhessen GmbH, Hannover war (Amtsgericht Hannover, Az. 907 IN 985/11-8). Tatsache ist schließlich, dass sich in dem notariellen Kaufvertrag folgende Aussage finden lässt.

 

„Die Käuferin erklärt, dass sie beabsichtigt, sämtliche hiermit erworbenen Gesellschaften an das Emissionshaus United Investors zu verkaufen, damit diese sämtliche Midas-Fonds gemäß ihren Vorstellungen umstrukturiert.“

 

Der Verkauf erfolgte also unter anderem auch mit dem Ziel, dass United Investors die Fonds der MIDAS-Gruppe gemäß den Vorstellungen der S&K Asset GmbH umstrukturiert. Was damit gemeint ist, wird sich vermutlich erst in Zukunft zeigen. In der Gesellschafterversammlung für die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG am 20.12.2011 jedenfalls war nur von einer „Änderung des Liquiditätsmanagements“ die Rede, nicht hingegen von einer Umstrukturierung der Fondsgesellschaft.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Anleger sollten nicht abwarten und jetzt die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, die ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag zustehen. So haben beispielsweise den Anleger des MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG die Möglichkeit, nach Ablauf der sog. Aufbauphase mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende die Beteiligung zu kündigen. Gleichzeitig steht ihnen ein entsprechendes Auseinandersetzungsguthaben zu.

 

Ob dieser Weg wirtschaftlich noch in Zukunft gangbar sein wird, bleibt abzuwarten. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE prüft ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten auch bei den anderen Fonds der MIDAS-Gruppe.