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Infinus-Gruppe: Was Anleger wissen sollten

Im November 2013 ist die Staatsanwaltschaft Dresden bei der Infinus-Gruppe „einmarschiert“. Dies hat zu einer wahren Informationsflut in den Medien gesorgt, die den betroffenen Anlegern nicht wirklich weiter hilft. Vieles ist unübersichtlich. Hier ein paar klarstellende Worte:

Gerne wird davon berichtet, dass die „Infinus-Gruppe“ Insolvenz angemeldet habe. Dies ist jedoch nicht richtig. Richtig ist allein, dass einzelne Unternehmen, die zum Infinus-Firmengeflecht gehören, Insolvenzanträge gestellt haben. Dies gilt aber nicht für alle. Insbesondere die Vertriebsfirma, die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, hat einen solchen Antrag bislang noch nicht gestellt. Mithin können Ansprüche, die gegen diese Gesellschaft ggfls...

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